Allgemeine Geschäftsbedingungen von:
UNLICHT
Thomas Kastner - Peter Pallarz - Achim Helbig - GbR,
gesetzlich vertreten durch
Thomas Kastner, Fleher Straße 166 40223 Düsseldorf
Peter Pallarz, Flexstr.1 40880 Ratingen
und Achim Helbig, Eller Straße 202, 40227 Düsseldorf,
im Folgenden „UNLICHT“ genannt.
§ 1
Allgemeines
- Die Lieferungen und Leistungen von
UNLICHT erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen
Preisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch
dann nicht, wenn UNLICHT ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Dieses
gilt selbst dann, wenn UNLICHT in Kenntnis entgegenstehender oder
abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden
vorbehaltlos ausführt bzw. die Leistungen vornimmt.
- UNLICHT ist berechtigt, die
Angebote sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Bei
Geschäften im Ladenlokal reicht zur Änderung der Änderung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der deutlich sichtbare Aushang der geänderten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ladenlokal. Bei Dauerschuldverhältnissen
wird die jeweilige Änderung dem Kunden per E-Mail oder schriftlich sechs
Wochen vor dem Inkrafttreten bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als
genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich innerhalb der Frist von
sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung widerspricht. Der Kunde wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand
des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn er
nicht widerspricht. UNLICHT wird auf diese Folge in der Mitteilung bzw. Veröffentlichung
besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach
Zugang der Mitteilung bzw. der Veröffentlichung bei UNLICHT eingegangen
sein. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit
der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist zu kündigen.
- Alle Angebote von UNLICHT sind
unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der technischen und
betrieblichen Realisierbarkeit. Kleinere Abweichungen oder technische
Änderungen gegenüber etwaigen Abbildungen sind möglich. Alle Angebote
verstehen sich ohne Dekoration.
§ 2
Zustandekommen des Vertrages
- Die Bestellung des Kunden ist ein
bindendes Angebot. Sind beide Vertragsparteien anwesend, so ist eine
Annahme durch UNLICHT sofort zu erklären. Bei einem Angebot, das unter
ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgt, kann UNLICHT
dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb
dieser Frist die bestellte Ware zugesendet oder die bestellte Leistung
ausgeführt wird.
- UNLICHT ist berechtigt, von dem
Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde falsche Angaben über seine
Kreditwürdigkeit macht oder die Kreditwürdigkeit des Kunden fehlt und
dadurch die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises gefährdet ist.
- Alle Angebote stehen unter dem
Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch
die Lieferanten von UNLICHT.
- Ist die bestellte Ware nicht
verfügbar oder haben sich die Preise gegenüber den Angaben in Prospekten,
Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen
geändert, erhält der Kunde binnen vier Werktagen eine Mitteilung. Die
Bestellung ist dann nicht angenommen. Dem Kunden steht es dann frei, ein
erneutes Angebot über die Bestellung zu dem aktuellen Preis abzugeben.
§ 3
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
- Bei Verträgen mit Verbrauchern
als Kunden im Sinne des § 13 BGB, die unter ausschließlicher Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Briefen, Katalogen, Telefonanrufen,
Telekopien, E-Mails, Tele- und Mediendiensten) geschlossen werden, kann
der Kunde seine Bestellung bis spätestens zwei Wochen nach Eingang der
Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Er kann in
Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung an:
Unlicht
Thomas
Kastner - Peter Pallarz – Achim Helbig - GbR
Fürstenwall
184
40215
Düsseldorf
Tel.: 0211/
6008624
Fax:
0211/ 6008627
E-Mail:
info@unlicht.com
- Der Kunde ist bei Ausübung des
Widerrufsrechts zur Rücksendung der erhaltenen Ware verpflichtet. Der Kunde
hat die Ware freigemacht auf dem günstigsten Wege mit Angabe der
Rechnungsnummer zu übersenden, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von
40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der
Ware zum Zeitpunkt des Widerruf noch nicht die Gegenleistung oder eine
vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die
Rücksendung für sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Waren werden beim
Kunden abgeholt. Entspricht die Ware nicht der bestellten Ware oder ist
die Ware mit Mängeln behaftet, so werden dem Kunden der Kaufpreis sowie
die Rücksendekosten erstattet. Bei Waren ab einem Wert von € 100 hat der
Kunde die Waren für die Versendung zu versichern. Die Kosten für diese
Versicherung werden ihm von UNLICHT erstattet. Der Kunde wird gebeten,
alle Nachweise einer ordnungsgemäßen Rücksendung aufzubewahren.
- das Widerrufsrecht besteht nicht
bei Fernabsatzverträgen
a)
zur Lieferung von Waren, die nach
Kundenspezifikation angefertigt bzw. aus verschiedenen Komponenten zu einer den
Vorstellungen des Kunden entsprechenden Sache zusammengefügt werden oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder
die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind;
b)
zur Lieferung von Audio- und
Videoaufzeichnungen oder von Software sofern die gelieferten Datenträger vom
Kunden entsiegelt worden sind; werden Treiber oder Software im Internet zur
Verfügung gestellt, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Kunde sie durch
Herunterladen in Anspruch nimmt;
c)
die in Form von Versteigerung im
Sinne des § 156 BGB geschlossen werden.
§ 4
Wertersatz
Der
Kunde hat für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene
Verschlechterung Wertersatz zu leisten, es sei denn, die Verschlechterung ist
ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Gezogene Nutzungen hat
der Kunde herauszugeben bzw. Wertersatz hierfür zu leisten. Bei
Verschlechterung oder Untergang der Ware infolge von einfacher Fahrlässigkeit
oder Zufall hat der Kunde Wertersatz zu leisten.
§ 5
Zahlung, Zahlungsverzug
- Preise ohne zusätzliche Angaben
verstehen sich als Preis der Ware einschließlich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Kosten für die Abwicklung des Vertrages, insbesondere
Kosten der Versendung, einer gesonderten Verpackung oder der Nachnahme
werden zusätzlich berechnet und gesondert ausgewiesen.
- Die Lieferung erfolgt gegen
Barkasse, Nachnahme oder Vorkasse. Wird ausnahmsweise Lieferung auf
Rechnung oder Bankabbuchung vereinbart, gerät der Kunde eine Woche nach
Erhalt der Ware und Zugang der Rechnung in Verzug. Im Verzugsfall ist UNLICHT
berechtigt, gegenüber dem Kunden Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz zu fordern (§ 288 Abs. 2 BGB). Ist der Kunde
Verbraucher, so ist die Schuld bei Zahlungsverzug mit 5% über dem
Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Kann UNLICHT einen
höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist es berechtigt, diesen geltend zu
machen.
- Selbstabholer haben reparierte
oder gekaufte Ware bei der Abholung zu bezahlen.
- Bei Überweisungen und Schecks
gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem
Konto von UNLICHT gutgeschrieben worden ist.
- Der Kunde hat Einwände gegen die
Rechnung unverzüglich nach Erhalt der Rechnung geltend zu machen. Einwände
berechtigen den Kunden nicht, bereits gezahlte Beträge durch
Rücklastschrift zurückzufordern. Erkennt UNLICHT die Einwände ganz oder
teilweise an, erstattet UNLICHT zuviel gezahlte Beträge dem Kunden.
Veranlasst der Kunde eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen
Kosten von UNLICHT zu seinen Lasten.
- Das Recht zur Aufrechnung steht
dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
wurden oder diese durch UNLICHT anerkannt wurden. Außerdem ist der Kunde
zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen (Einzel-) Vertragsverhältnis beruht.
- UNLICHT behält sich das Recht
vor, seine Forderungen abzutreten.
§ 6
Lieferung
- UNLICHT behält sich vor,
Lieferungen und Leistungen, gegenüber den in Prospekten, Zeitschriften,
Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen beschriebenen
Angaben zu ändern, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Allgemeine
Produktbeschreibungen im zuvor beschriebenen Sinne in den vorgenannten Medien
sind keine Beschaffungsgarantien und begründen auch keine
Beschaffenheitsvereinbarungen. Eine Beschaffenheitsgarantie bleibt
unberührt.
- Geringfügige Abweichungen der
gelieferten Produkte und Dienstleistungen gegenüber den bestellten
Produkten und Dienstleistungen sind, sofern sie weder die Verwendbarkeit
noch die Einsatzfähigkeit einschränken, zulässig und gelten als
vertragsgemäße Erfüllung.
- Wird die Ware auf Verlangen des Kunden
nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet, so geht die Gefahr
auf den Kunden über, sobald UNLICHT die Kaufsache dem Spediteur, dem
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Person oder Anstalt ausgeliefert hat (§ 447 BGB). Die Wahl von
Transportweg und –art obliegt UNLICHT.
- Transportschäden sind
unverzüglich dem Transporteur und UNLICHT anzuzeigen. Schäden, die UNLICHT
durch die Verletzung dieser Obliegenheit des Kunden entstehen, gehen zu
Lasten des Kunden.
- Im Falle der Versendung per
Nachnahme ist der Kunde verpflichtet, sich von der Transportperson eine
Quittung ausstellen zu lassen und diese aufzubewahren. Im Falle einer
Säumnis trägt der Kunde die Beweislast für die Zahlung.
- Setzt der Kunde UNLICHT eine
Leistungsfrist, so muss diese zumindest vier Wochen betragen.
Schadensersatzansprüche statt der Leistung oder wegen Verzuges stehen dem
Kunden nur zu, wenn die verspätete Leistung auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht. Nicht vorhersehbare Schäden sind von der Haftung
ausgenommen.
- Bei Nichtabnahme bestellter und
gelieferter Waren ist UNLICHT berechtigt, 10 % des Kaufpreises,
mindestens jedoch € 10,00, pauschal als Aufwendungs- und Schadenersatz
geltend zu machen. Diese Klausel gilt nicht im Verhältnis zu einem
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
§ 7
Eigentumsvorbehalt
- UNLICHT behält sich das Eigentum
an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich
Mehrwertsteuer, vom Kunden zu zahlender Kosten, Nebenforderungen und
Verzugszinsen vor.
- Kommt der Kunde mit der Zahlung
in Verzug, kann UNLICHT, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware
zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen, wenn es dies dem Kunden
angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
- Der Kunde ist verpflichtet, die
gelieferten Waren bis zur vollständigen Entrichtung des Kaufpreises
pfleglich zu behandeln und, sofern dies im Einzelfall üblich ist,
ausreichend gegen Feuer, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern.
- Wird die unter Eigentumsvorbehalt
stehende Ware gepfändet, so ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum von
UNLICHT hinzuweisen und UNLICHT unverzüglich zu unterrichten. Etwaige
hierdurch anfallende Kosten trägt der Kunde.
- Im kaufmännischen Verkehr behält
sich UNLICHT das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus
der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo, soweit UNLICHT
Forderungen gegen den Kunden in laufende Rechnung bucht
(Kontokorrent-Vorbehalt). Der Kunde ist im kaufmännischen Verkehr
berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er
tritt UNLICHT jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar
unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verbindung mit anderen
beweglichen Sachen verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung
ist der Kunde auch noch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von
UNLICHT, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. UNLICHT
verpflichtet sich aber dazu, die Forderung nicht selbst einzuziehen,
solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt
und nicht in Zahlungsverzug geraten ist. Gerät der Kunde in
Zahlungsverzug, kann UNLICHT verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und
die Abtretung offen legt. Die Befugnis von UNLICHT, die Abtretung offen zu
legen, bleibt hiervon unberührt.
§ 8
Serviceleistungen
- Vor der Durchführung von
Serviceleistungen, hierzu gehören insbesondere Anfertigungen von Schmuck
oder Gürteln nach den Wünschen des Kunden, ist UNLICHT berechtigt, einen
Kostenvorschuss in Höhe von 75 % der zu erwartenden Gesamtrechnungssumme
zu verlangen. Soweit für Serviceleistungen Ersatz- oder Austauschteile
benötigt werden, die UNLICHT vorab bestellen oder sonst erwerben muss, ist
es berechtigt, vom Kunden für diese Teile vorab die vollständige
Entrichtung des Kaufpreises zu verlangen.
- Der Zeitaufwand für
Serviceleistungen wird nach den jeweils aktuellen Stundensätzen berechnet.
Diese sind der aktuellen Preisliste von UNLICHT zu entnehmen, auf die
verwiesen wird.
- Bei Serviceleistungsaufträgen
gilt die vorab erfolgte Zeit- und Preiszusage als Richtzeit bzw.
Richtpreis. Bei Überschreitung der vorab geschätzten Zeit um mehr als 25%
wird der Kunde von UNLICHT vor Fertigstellung des Auftrags unterrichtet.
§ 9
Urheberrecht
UNLICHT
behält sich an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen
Gedankenwerken Urheberrechte vor. Eine Weitergabe setzt die vorherige
ausdrückliche Zustimmung von UNLICHT voraus.
§ 10
Haftung
- UNLICHT haftet nicht für Schäden,
die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, für eventuell entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
- UNLICHT haftet für
Personenschäden, die es schuldhaft verursacht hat, unbeschränkt. Im
Übrigen haftet UNLICHT nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn die UNLICHT
zurechenbare Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht oder UNLICHT eine wesentliche Vertragspflicht zumindest leicht
fahrlässig verletzt hat. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
- Steht dem Kunden ein Anspruch auf
Ersatz des Schadens statt der Leistung zu, ist die Haftung auf den Ersatz
des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- UNLICHT ist von der
Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt
gelten alle unvorhersehbaren und auch solche Ereignisse, deren Auswirkungen
auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen
Fällen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen auch in Drittbetrieben,
behördliche Maßnahmen, Ausfall von Transportmitteln oder Energie, sowie
Mobilmachung, Krieg und Unruhen.
§ 11
Gewährleistung
1.
Die in Prospekten, Zeitschriften,
Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgenden
allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarungen
oder –garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, die Maße und Gewichte
der Waren. Gleiches gilt für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die
Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.
2.
Ist die gelieferte Ware
mangelhaft, so hat UNLICHT zunächst das Recht zur Nachbesserung. Erfüllungsort
ist Düsseldorf. UNLICHT kann die Nachbesserung verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich
in diesem Falle auf die Lieferung einer mangelfreien Sache. Das Recht von
UNLICHT, auch diese zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten
möglich ist, bleibt unberührt.
3.
Verweigert UNLICHT berechtigt
Nacherfüllung oder ist UNLICHT die Erfüllung unmöglich oder ist die dem Kunden
zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder UNLICHT unmöglich oder dem
Kunden unzumutbar, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis
mindern; eine Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als
fehlgeschlagen.
4.
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb
einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware angezeigt werden. Die
fristgemäße Absendung der Mangelanzeige ist ausreichend. Verspätete Rügen
offensichtlicher Mängel kann UNLICHT nicht mehr berücksichtigen.
5.
Die vorstehenden Mängelansprüche
verjähren binnen zwei Jahren nach Ablieferung der gekauften Waren. Bei
gebrauchten Sachen verjähren die Mängelansprüche binnen eines Jahres.
6.
Um eine möglichst rasche
Bearbeitung der Mängelansprüche zu gewährleisten, sollte der Kunde die Ware mit
einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung, einer Kopie der Rechnung und in der
Originalverpackung im Ladenlokal vorbeibringen oder einsenden. In den Fällen einer
nicht ordnungsgemäßen Versandverpackung steht UNLICHT ein Schadenersatzanspruch
in Höhe der entstandenen Schäden zu. Die Originalverpackung ist allein keine
ordnungsgemäße Versandverpackung. Mängelansprüche des Kunden bleiben auch bei
der Nichteinhaltung dieser Klausel bestehen. Ohne die Mitwirkung des Kunden
kann sich die Abwicklung der Mängelansprüche jedoch erheblich verzögern.
7.
Die Gewährleistung erlischt, wenn
Gebrauchs- oder Pflegeanweisungen vom Kunden nicht befolgt, Änderungen an
Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet
werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Dies gilt auch für
Schäden, die zurückzuführen sind auf unsachgemäße Benutzung und Handhabung der
Produkte, sowie Fremdeingriffe.
8.
Für Verschleißteile sind
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
9.
Stellt sich heraus, dass der
Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich Mängelansprüche erhoben hat, obwohl kein
Mangel vorhanden ist oder für diesen Mangel keine Mängelansprüche bestehen, so
ist der Kunde verpflichtet, alle durch die Inanspruchnahme von UNLICHT
entstandenen Aufwendungen und Schäden zu ersetzen. Dieser Schaden- und
Aufwendungsersatzanspruch wird mit € 12,00 pauschalisiert. UNLICHT bleibt die
Geltendmachung von höheren Aufwendungen und Schäden bei entsprechendem Nachweis
vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis tatsächlich wesentlich niedrigerer
Aufwendungen und Schäden vorbehalten.
10. Bei Verkauf gebrauchter Waren im kaufmännischen
Verkehr wird jede Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 12
Datenschutz
1.
UNLICHT speichert die ihm
übermittelten personenbezogenen Daten elektronisch. Hierauf weist UNLICHT
ausdrücklich gemäß § 33 BDSG hin. UNLICHT ist berechtigt, die zur Vertragsabwicklung
erforderlichen Daten an zu diesem Zweck eingeschaltete Dritte (Vertragspartner,
Kreditinstitute pp.) weiterzugeben. Eine Weitergabe an nicht mit der
Vertragsabwicklung befasste Dritte erfolgt nicht. Der Kunde erklärt hierzu sein
Einverständnis.
2.
Personenbezogene Daten, die UNLICHT
anlässlich von nicht Vertragszwecken dienenden Gelegenheiten übermittelt werden
(beispielsweise im Rahmen von Verlosungen, Newslettern pp.) darf UNLICHT
speichern und zu eigenen Werbezwecken speichern. Der Kunde erklärt hierzu sein
Einverständnis.
§ 13
Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Düsseldorf. Dies gilt für
Kaufleute im Sinne des Gesetzes.
- Bei Unwirksamkeit einzelner
Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des der
Geschäftsbeziehung zugrunde liegenden Vertrags wird die Gültigkeit der
übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen und der Intention der Parteien
möglichst nahe kommt.
Düsseldorf,
1. November 2005