Allgemeine Geschäftsbedingungen von:

UNLICHT

Thomas Kastner - Peter Pallarz - Achim Helbig - GbR,

gesetzlich vertreten durch

Thomas Kastner, Fleher Straße 166 40223 Düsseldorf
Peter Pallarz, Flexstr.1 40880 Ratingen
und Achim Helbig, Eller Straße 202, 40227 Düsseldorf,

im Folgenden „UNLICHT“ genannt.

 

 

§ 1

Allgemeines

 

  1. Die Lieferungen und Leistungen von UNLICHT erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch dann nicht, wenn UNLICHT ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Dieses gilt selbst dann, wenn UNLICHT in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt bzw. die Leistungen vornimmt.
  2. UNLICHT ist berechtigt, die Angebote sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Bei Geschäften im Ladenlokal reicht zur Änderung der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der deutlich sichtbare Aushang der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ladenlokal. Bei Dauerschuldver­hältnis­sen wird die jeweilige Änderung dem Kunden per E-Mail oder schriftlich sechs Wochen vor dem Inkrafttreten bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich innerhalb der Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung widerspricht. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn er nicht widerspricht. UNLICHT wird auf diese Folge in der Mitteilung bzw. Veröffentlichung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung bzw. der Veröffentlichung bei UNLICHT eingegangen sein. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist zu kündigen.
  3. Alle Angebote von UNLICHT sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der technischen und betrieblichen Realisierbarkeit. Kleinere Abweichungen oder technische Änderungen gegenüber etwaigen Abbildungen sind möglich. Alle Angebote verstehen sich ohne Dekoration.

 


§ 2

Zustandekommen des Vertrages

 

  1. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Sind beide Vertragsparteien anwesend, so ist eine Annahme durch UNLICHT sofort zu erklären. Bei einem Angebot, das unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgt, kann UNLICHT dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet oder die bestellte Leistung ausgeführt wird.
  2. UNLICHT ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht oder die Kreditwürdigkeit des Kunden fehlt und dadurch die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises gefährdet ist.
  3. Alle Angebote stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch die Lieferanten von UNLICHT.
  4. Ist die bestellte Ware nicht verfügbar oder haben sich die Preise gegenüber den Angaben in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen geändert, erhält der Kunde binnen vier Werktagen eine Mitteilung. Die Bestellung ist dann nicht angenommen. Dem Kunden steht es dann frei, ein erneutes Angebot über die Bestellung zu dem aktuellen Preis abzugeben.

 

 

§ 3

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

 

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern als Kunden im Sinne des § 13 BGB, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Briefen, Katalogen, Telefonanrufen, Telekopien, E-Mails, Tele- und Mediendiensten) geschlossen werden, kann der Kunde seine Bestellung bis spätestens zwei Wochen nach Eingang der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Er kann in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:

 

Unlicht

Thomas Kastner - Peter Pallarz – Achim Helbig - GbR

Fürstenwall 184

40215 Düsseldorf

Tel.: 0211/ 6008624

Fax: 0211/ 6008627

E-Mail: info@unlicht.com   

 

  1. Der Kunde ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung der erhaltenen Ware verpflichtet. Der Kunde hat die Ware freigemacht auf dem günstigsten Wege mit Angabe der Rechnungsnummer zu übersenden, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerruf noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Waren werden beim Kunden abgeholt. Entspricht die Ware nicht der bestellten Ware oder ist die Ware mit Mängeln behaftet, so werden dem Kunden der Kaufpreis sowie die Rücksendekosten erstattet. Bei Waren ab einem Wert von € 100 hat der Kunde die Waren für die Versendung zu versichern. Die Kosten für diese Versicherung werden ihm von UNLICHT erstattet. Der Kunde wird gebeten, alle Nachweise einer ordnungsgemäßen Rücksendung aufzubewahren.

 

  1. das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

a)     zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt bzw. aus verschiedenen Komponenten zu einer den Vorstellungen des Kunden entsprechenden Sache zusammengefügt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind;

b)     zur Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind; werden Treiber oder Software im Internet zur Verfügung gestellt, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Kunde sie durch Herunterladen in Anspruch nimmt;

c)      die in Form von Versteigerung im Sinne des § 156 BGB geschlossen werden.

 

 

§ 4

Wertersatz

 

Der Kunde hat für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten, es sei denn, die Verschlechterung ist ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Gezogene Nutzungen hat der Kunde herauszugeben bzw. Wertersatz hierfür zu leisten. Bei Verschlechterung oder Untergang der Ware infolge von einfacher Fahrlässigkeit oder Zufall hat der Kunde Wertersatz zu leisten.

 

 

 

§ 5

Zahlung, Zahlungsverzug

 

  1. Preise ohne zusätzliche Angaben verstehen sich als Preis der Ware einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für die Abwicklung des Vertrages, insbesondere Kosten der Versendung, einer gesonderten Verpackung oder der Nachnahme werden zusätzlich berechnet und gesondert ausgewiesen.
  2. Die Lieferung erfolgt gegen Barkasse, Nachnahme oder Vorkasse. Wird ausnahmsweise Lieferung auf Rechnung oder Bankabbuchung vereinbart, gerät der Kunde eine Woche nach Erhalt der Ware und Zugang der Rechnung in Verzug. Im Verzugsfall ist UNLICHT berechtigt, gegenüber dem Kunden Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern (§ 288 Abs. 2 BGB). Ist der Kunde Verbraucher, so ist die Schuld bei Zahlungsverzug mit 5% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Kann UNLICHT einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist es berechtigt, diesen geltend zu machen.
  3. Selbstabholer haben reparierte oder gekaufte Ware bei der Abholung zu bezahlen.
  4. Bei Überweisungen und Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Konto von UNLICHT gutgeschrieben worden ist.
  5. Der Kunde hat Einwände gegen die Rechnung unverzüglich nach Erhalt der Rechnung geltend zu machen. Einwände berechtigen den Kunden nicht, bereits gezahlte Beträge durch Rücklastschrift zurückzufordern. Erkennt UNLICHT die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet UNLICHT zuviel gezahlte Beträge dem Kunden. Veranlasst der Kunde eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten von UNLICHT zu seinen Lasten.
  6. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder diese durch UNLICHT anerkannt wurden. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen (Einzel-) Vertragsverhältnis beruht.
  7. UNLICHT behält sich das Recht vor, seine Forderungen abzutreten.

 

 

§ 6

Lieferung

 

  1. UNLICHT behält sich vor, Lieferungen und Leistungen, gegenüber den in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Ver­öffentlichungen beschriebenen Angaben zu ändern, wenn dies für den Kun­den zumutbar ist. Allgemeine Produktbeschreibungen im zuvor beschriebenen Sinne in den vorgenannten Medien sind keine Beschaffungsgarantien und be­gründen auch keine Beschaffenheitsvereinbarungen. Eine Beschaffenheitsga­rantie bleibt unberührt.
  2. Geringfügige Abweichungen der gelieferten Produkte und Dienstleistungen gegenüber den bestellten Produkten und Dienstleistungen sind, sofern sie weder die Verwendbarkeit noch die Einsatzfähigkeit einschränken, zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.
  3. Wird die Ware auf Verlangen des Kunden nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald UNLICHT die Kaufsache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat (§ 447 BGB). Die Wahl von Transportweg und –art obliegt UNLICHT.
  4. Transportschäden sind unverzüglich dem Transporteur und UNLICHT anzuzeigen. Schäden, die UNLICHT durch die Verletzung dieser Obliegenheit des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
  5. Im Falle der Versendung per Nachnahme ist der Kunde verpflichtet, sich von der Transportperson eine Quittung ausstellen zu lassen und diese aufzubewahren. Im Falle einer Säumnis trägt der Kunde die Beweislast für die Zahlung.
  6. Setzt der Kunde UNLICHT eine Leistungsfrist, so muss diese zumindest vier Wochen betragen. Schadensersatzansprüche statt der Leistung oder wegen Verzuges stehen dem Kunden nur zu, wenn die verspätete Leistung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Nicht vorhersehbare Schäden sind von der Haftung ausgenommen.
  7. Bei Nichtabnahme bestellter und gelieferter Waren ist UNLICHT berechtigt, 10 % des Kaufpreises, mindestens jedoch € 10,00, pauschal als Aufwendungs- und Schadenersatz geltend zu machen. Diese Klausel gilt nicht im Verhältnis zu einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

 

 

§ 7

Eigentumsvorbehalt

 

  1. UNLICHT behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich Mehrwertsteuer, vom Kunden zu zahlender Kosten, Nebenforderungen und Verzugszinsen vor.
  2. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann UNLICHT, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen, wenn es dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren bis zur vollständigen Entrichtung des Kaufpreises pfleglich zu behandeln und, sofern dies im Einzelfall üblich ist, ausreichend gegen Feuer, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern.
  4. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, so ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum von UNLICHT hinzuweisen und UNLICHT unverzüglich zu unterrichten. Etwaige hierdurch anfallende Kosten trägt der Kunde.
  5. Im kaufmännischen Verkehr behält sich UNLICHT das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo, soweit UNLICHT Forderungen gegen den Kunden in laufende Rechnung bucht (Kontokorrent-Vorbehalt). Der Kunde ist im kaufmännischen Verkehr berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt UNLICHT jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verbindung mit anderen beweglichen Sachen verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch noch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von UNLICHT, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. UNLICHT verpflichtet sich aber dazu, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug geraten ist. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann UNLICHT verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und die Abtretung offen legt. Die Befugnis von UNLICHT, die Abtretung offen zu legen, bleibt hiervon unberührt.

 

 

§ 8

Serviceleistungen

 

  1. Vor der Durchführung von Serviceleistungen, hierzu gehören insbesondere Anfertigungen von Schmuck oder Gürteln nach den Wünschen des Kunden, ist UNLICHT berechtigt, einen Kostenvorschuss in Höhe von 75 % der zu erwartenden Gesamtrechnungssumme zu verlangen. Soweit für Serviceleistungen Ersatz- oder Austauschteile benötigt werden, die UNLICHT vorab bestellen oder sonst erwerben muss, ist es berechtigt, vom Kunden für diese Teile vorab die vollständige Entrichtung des Kaufpreises zu verlangen.
  2. Der Zeitaufwand für Serviceleistungen wird nach den jeweils aktuellen Stundensätzen berechnet. Diese sind der aktuellen Preisliste von UNLICHT zu entnehmen, auf die verwiesen wird.
  3. Bei Serviceleistungsaufträgen gilt die vorab erfolgte Zeit- und Preiszusage als Richtzeit bzw. Richtpreis. Bei Überschreitung der vorab geschätzten Zeit um mehr als 25% wird der Kunde von UNLICHT vor Fertigstellung des Auftrags unterrichtet.

 

 

 

 

§ 9

Urheberrecht

UNLICHT behält sich an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Gedankenwerken Urheberrechte vor. Eine Weitergabe setzt die vorherige ausdrückliche Zustimmung von UNLICHT voraus.

 

 

§ 10

Haftung

 

  1. UNLICHT haftet nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, für eventuell entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
  2. UNLICHT haftet für Personenschäden, die es schuldhaft verursacht hat, unbeschränkt. Im Übrigen haftet UNLICHT nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn die UNLICHT zurechenbare Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder UNLICHT eine wesentliche Vertragspflicht zumindest leicht fahrlässig verletzt hat. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  3. Steht dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zu, ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  4. UNLICHT ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren und auch solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Fällen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Transportmitteln oder Energie, sowie Mobilmachung, Krieg und Unruhen.

 

 

§ 11

Gewährleistung

 

1.       Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgenden allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarungen oder –garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, die Maße und Gewichte der Waren. Gleiches gilt für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.

2.       Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so hat UNLICHT zunächst das Recht zur Nachbesserung. Erfüllungsort ist Düsseldorf. UNLICHT kann die Nachbesserung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Falle auf die Lieferung einer mangelfreien Sache. Das Recht von UNLICHT, auch diese zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, bleibt unberührt.

3.       Verweigert UNLICHT berechtigt Nacherfüllung oder ist UNLICHT die Erfüllung unmöglich oder ist die dem Kunden zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder UNLICHT unmöglich oder dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern; eine Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen.

4.       Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware angezeigt werden. Die fristgemäße Absendung der Mangelanzeige ist ausreichend. Verspätete Rügen offensichtlicher Mängel kann UNLICHT nicht mehr berücksichtigen.

5.       Die vorstehenden Mängelansprüche verjähren binnen zwei Jahren nach Ablieferung der gekauften Waren. Bei gebrauchten Sachen verjähren die Mängelansprüche binnen eines Jahres.

6.       Um eine möglichst rasche Bearbeitung der Mängelansprüche zu gewährleisten, sollte der Kunde die Ware mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung, einer Kopie der Rechnung und in der Originalverpackung im Ladenlokal vorbeibringen oder einsenden. In den Fällen einer nicht ordnungsgemäßen Versandverpackung steht UNLICHT ein Schaden­ersatzanspruch in Höhe der entstandenen Schäden zu. Die Originalverpackung ist allein keine ordnungsgemäße Versandverpackung. Mängelansprüche des Kunden bleiben auch bei der Nichteinhaltung dieser Klausel bestehen. Ohne die Mitwirkung des Kunden kann sich die Abwicklung der Mängelansprüche jedoch erheblich verzögern.

7.       Die Gewährleistung erlischt, wenn Gebrauchs- oder Pflegeanweisungen vom Kunden nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Dies gilt auch für Schäden, die zurückzuführen sind auf unsachgemäße Benutzung und Handhabung der Produkte, sowie Fremdeingriffe.

8.       Für Verschleißteile sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

9.       Stellt sich heraus, dass der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich Mängelansprüche erhoben hat, obwohl kein Mangel vorhanden ist oder für diesen Mangel keine Mängelansprüche bestehen, so ist der Kunde verpflichtet, alle durch die Inanspruchnahme von UNLICHT entstandenen Aufwendungen und Schäden zu ersetzen. Dieser Schaden- und Aufwendungsersatzanspruch wird mit € 12,00 pauschalisiert. UNLICHT bleibt die Geltendmachung von höheren Aufwendungen und Schäden bei entsprechendem Nachweis vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis tatsächlich wesentlich niedrigerer Aufwendungen und Schäden vorbehalten.

10.  Bei Verkauf gebrauchter Waren im kaufmännischen Verkehr wird jede Gewährleistung ausgeschlossen.

 

 

§ 12

Datenschutz

 

1.            UNLICHT speichert die ihm übermittelten personenbezogenen Daten elektronisch. Hierauf weist UNLICHT ausdrücklich gemäß § 33 BDSG hin. UNLICHT ist berechtigt, die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten an zu diesem Zweck eingeschaltete Dritte (Vertragspartner, Kreditinstitute pp.) weiterzugeben. Eine Weitergabe an nicht mit der Vertragsabwicklung befasste Dritte erfolgt nicht. Der Kunde erklärt hierzu sein Einverständnis.

2.            Personenbezogene Daten, die UNLICHT anlässlich von nicht Vertragszwecken dienenden Gelegenheiten übermittelt werden (beispielsweise im Rahmen von Verlosungen, Newslettern pp.) darf UNLICHT speichern und zu eigenen Werbezwecken speichern. Der Kunde erklärt hierzu sein Einverständnis.

 

 

§ 13

Schlussbestimmungen

 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Düsseldorf. Dies gilt für Kaufleute im Sinne des Gesetzes.
  3. Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des der Geschäftsbeziehung zugrunde liegenden Vertrags wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt.

 

Düsseldorf, 1. November 2005


                 Unlicht - Fürstenwall 184 - 40215 Düsseldorf             Öffnungszeiten: Mo-Fr 11:00 – 20:00 und Sa 11:00 – 18:00