Allgemeine Geschäftsbedingungen von:
UNLICHT
Unlicht GmbH - Friedrichstraße 117 - 40217 Düsseldorf
Tel. 0211/ 15 766 912 - Fax 0211/ 15 766 913 - www.unlicht.com
Deutsche Bank - Konto: 290 47 20 - BLZ: 300 700 24
Geschäftsführer: Thomas Kastner, Achim Helbig, Peter Pallarz
Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf, HRB 61581
UStID: DE242756727 - St-Nr. 106/5833/1453
Geschäftsführer:
Thomas Kastner
Achim Helbig
Peter Pallarz
im Folgenden „UNLICHT“ genannt.
§ 1
Allgemeines
Die Lieferungen und Leistungen von UNLICHT erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils
gültigen Preisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch dann
nicht, wenn UNLICHT ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Dieses gilt selbst dann, wenn UNLICHT in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des
Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt bzw. die Leistungen vornimmt.
UNLICHT ist berechtigt, die Angebote sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Bei Geschäften im Ladenlokal reicht zur änderung der änderung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der deutlich sichtbare Aushang der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ladenlokal. Bei Dauerschuldverhältnissen
wird die jeweilige änderung dem Kunden per E-Mail oder schriftlich sechs Wochen vor dem Inkrafttreten bekannt gegeben. Die änderungen gelten als genehmigt, wenn
der Kunde ihnen nicht schriftlich innerhalb der Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der änderung widerspricht. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass die jeweilige änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn er nicht widerspricht. UNLICHT wird auf diese Folge in
der Mitteilung bzw. Veröffentlichung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung bzw. der Veröffentlichung
bei UNLICHT eingegangen sein. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist zu kündigen.
Alle Angebote von UNLICHT sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der technischen und betrieblichen Realisierbarkeit. Kleinere Abweichungen oder
technische änderungen gegenüber etwaigen Abbildungen sind möglich. Alle Angebote verstehen sich ohne Dekoration.
§ 2
Zustandekommen des Vertrages
Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Sind beide Vertragsparteien anwesend, so ist eine Annahme durch UNLICHT sofort zu erklären. Bei einem
Angebot, das unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgt, kann UNLICHT dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung
einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet oder die bestellte Leistung ausgeführt
wird.
UNLICHT ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht oder die Kreditwürdigkeit des Kunden
fehlt und dadurch die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises gefährdet ist.
Alle Angebote stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch die Lieferanten von UNLICHT.
Ist die bestellte Ware nicht verfügbar oder haben sich die Preise gegenüber den Angaben in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen
Veröffentlichungen geändert, erhält der Kunde binnen vier Werktagen eine Mitteilung. Die Bestellung ist dann nicht angenommen. Dem Kunden steht es dann frei,
ein erneutes Angebot über die Bestellung zu dem aktuellen Preis abzugeben.
§ 3
BELEHRUNG DES VERBRAUCHERS
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Der Käufer kann seine Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von GrÜnden in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihm die Sache vor Fristablauf Überlassen wird - durch RÜcksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor ErfÜllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs.1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genÜgt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Der Widerruf ist zu richten an:
Unlicht GmbH,
Friedrichstraß2 117,
40217 DÜsseldorf,>
Bestellung@unlicht.com
Fax 0211-15766913
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurÜckzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurÜckgewähren, muss er uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren PrÜfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft mÖglich gewesen wäre - zurÜckzufÜhren ist. FÜr eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung muss er keinen Wertersatz zahlen. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurÜckzusenden.
Der Käufer hat die Kosten der RÜcksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurÜckzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht Übersteigt oder wenn Sie bei einem hÖheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die RÜcksendung fÜr ihn kostenfrei.
Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Käufer abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen mÜssen innerhalb von 30 Tagen erfÜllt werden. Die Frist beginnt fÜr Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, fÜr uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 4
Wertersatz
Der Kunde hat für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten, es sei denn, die Verschlechterung ist
ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Gezogene Nutzungen hat der Kunde herauszugeben bzw. Wertersatz hierfür zu leisten. Bei Verschlechterung
oder Untergang der Ware infolge von einfacher Fahrlässigkeit oder Zufall hat der Kunde Wertersatz zu leisten.
§ 5
Zahlung, Zahlungsverzug
Preise ohne zusätzliche Angaben verstehen sich als Preis der Ware einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für die Abwicklung des Vertrages,
insbesondere Kosten der Versendung, einer gesonderten Verpackung oder der Nachnahme werden zusätzlich berechnet und gesondert ausgewiesen.
Die Lieferung erfolgt gegen Barkasse, Nachnahme oder Vorkasse. Wird ausnahmsweise Lieferung auf Rechnung oder Bankabbuchung vereinbart, gerät der Kunde eine
Woche nach Erhalt der Ware und Zugang der Rechnung in Verzug. Im Verzugsfall ist UNLICHT berechtigt, gegenüber dem Kunden Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz zu fordern "(§ 288 Abs. 2 BGB"). Ist der Kunde Verbraucher, so ist die Schuld bei Zahlungsverzug mit 5% über dem Basiszinssatz nach § 247
BGB zu verzinsen. Kann UNLICHT einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist es berechtigt, diesen geltend zu machen.
Selbstabholer haben reparierte oder gekaufte Ware bei der Abholung zu bezahlen.
Bei überweisungen und Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Konto von UNLICHT gutgeschrieben worden ist.
Der Kunde hat Einwände gegen die Rechnung unverzüglich nach Erhalt der Rechnung geltend zu machen. Einwände berechtigen den Kunden nicht, bereits gezahlte
Beträge durch Rücklastschrift zurückzufordern. Erkennt UNLICHT die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet UNLICHT zuviel gezahlte Beträge dem Kunden.
Veranlasst der Kunde eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten von UNLICHT zu seinen Lasten.
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder diese durch UNLICHT anerkannt wurden.
Außerdem ist der Kunde zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen "(Einzel-") Vertragsverhältnis
beruht.
UNLICHT behält sich das Recht vor, seine Forderungen abzutreten.
§ 6
Lieferung
UNLICHT behält sich vor, Lieferungen und Leistungen, gegenüber den in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen
beschriebenen Angaben zu ändern, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Allgemeine Produktbeschreibungen im zuvor beschriebenen Sinne in den vorgenannten
Medien sind keine Beschaffungsgarantien und begründen auch keine Beschaffenheitsvereinbarungen. Eine Beschaffenheitsgarantie bleibt unberührt.
Geringfügige Abweichungen der gelieferten Produkte und Dienstleistungen gegenüber den bestellten Produkten und Dienstleistungen sind, sofern sie weder die
Verwendbarkeit noch die Einsatzfähigkeit einschränken, zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.
Wird die Ware auf Verlangen des Kunden nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald UNLICHT die
Kaufsache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat "(§ 447 BGB"). Die Wahl von
Transportweg und –art obliegt UNLICHT.
Transportschäden sind unverzüglich dem Transporteur und UNLICHT anzuzeigen. Schäden, die UNLICHT durch die Verletzung dieser Obliegenheit des Kunden entstehen,
gehen zu Lasten des Kunden.
Im Falle der Versendung per Nachnahme ist der Kunde verpflichtet, sich von der Transportperson eine Quittung ausstellen zu lassen und diese aufzubewahren. Im
Falle einer Säumnis trägt der Kunde die Beweislast für die Zahlung.
Setzt der Kunde UNLICHT eine Leistungsfrist, so muss diese zumindest vier Wochen betragen. Schadensersatzansprüche statt der Leistung oder wegen Verzuges stehen
dem Kunden nur zu, wenn die verspätete Leistung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Nicht vorhersehbare Schäden sind von der Haftung ausgenommen.
Bei Nichtabnahme bestellter und gelieferter Waren ist UNLICHT berechtigt, 10 % des Kaufpreises, mindestens jedoch € 10,00, pauschal als Aufwendungs- und
Schadenersatz geltend zu machen. Diese Klausel gilt nicht im Verhältnis zu einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
§ 7
Eigentumsvorbehalt
UNLICHT behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich Mehrwertsteuer, vom Kunden zu zahlender Kosten,
Nebenforderungen und Verzugszinsen vor.
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann UNLICHT, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen, wenn es
dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren bis zur vollständigen Entrichtung des Kaufpreises pfleglich zu behandeln und, sofern dies im Einzelfall üblich
ist, ausreichend gegen Feuer, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern.
Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, so ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum von UNLICHT hinzuweisen und UNLICHT unverzüglich zu
unterrichten. Etwaige hierdurch anfallende Kosten trägt der Kunde.
Im kaufmännischen Verkehr behält sich UNLICHT das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der
Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo, soweit UNLICHT Forderungen gegen den Kunden in laufende Rechnung bucht
"(Kontokorrent-Vorbehalt"). Der Kunde ist im kaufmännischen Verkehr berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt UNLICHT
jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages "(einschließlich Mehrwertsteuer") ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verbindung mit anderen beweglichen Sachen verkauft worden ist. Zur
Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch noch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von UNLICHT, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt. UNLICHT verpflichtet sich aber dazu, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt
und nicht in Zahlungsverzug geraten ist. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann UNLICHT verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und die Abtretung offen legt. Die Befugnis von
UNLICHT, die Abtretung offen zu legen, bleibt hiervon unberührt.
§ 8
Serviceleistungen
Vor der Durchführung von Serviceleistungen, hierzu gehören insbesondere Anfertigungen von Schmuck oder Gürteln nach den Wünschen des Kunden, ist UNLICHT
berechtigt, einen Kostenvorschuss in Höhe von 75 % der zu erwartenden Gesamtrechnungssumme zu verlangen. Soweit für Serviceleistungen Ersatz- oder
Austauschteile benötigt werden, die UNLICHT vorab bestellen oder sonst erwerben muss, ist es berechtigt, vom Kunden für diese Teile vorab die vollständige
Entrichtung des Kaufpreises zu verlangen.
Der Zeitaufwand für Serviceleistungen wird nach den jeweils aktuellen Stundensätzen berechnet. Diese sind der aktuellen Preisliste von UNLICHT zu entnehmen, auf
die verwiesen wird.
Bei Serviceleistungsaufträgen gilt die vorab erfolgte Zeit- und Preiszusage als Richtzeit bzw. Richtpreis. Bei überschreitung der vorab geschätzten Zeit um mehr
als 25% wird der Kunde von UNLICHT vor Fertigstellung des Auftrags unterrichtet.
§ 9
Urheberrecht
UNLICHT behält sich an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Gedankenwerken Urheberrechte vor. Eine Weitergabe setzt die vorherige ausdrückliche
Zustimmung von UNLICHT voraus.
§ 10
Haftung
UNLICHT haftet nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, für eventuell entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Kunden.
UNLICHT haftet für Personenschäden, die es schuldhaft verursacht hat, unbeschränkt. Im übrigen haftet UNLICHT nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn die
UNLICHT zurechenbare Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder UNLICHT eine wesentliche Vertragspflicht zumindest leicht fahrlässig
verletzt hat. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Steht dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zu, ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens begrenzt.
UNLICHT ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren und auch solche Ereignisse, deren
Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Fällen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen auch in Drittbetrieben,
behördliche Maßnahmen, Ausfall von Transportmitteln oder Energie, sowie Mobilmachung, Krieg und Unruhen.
§ 11
Gewährleistung
1. Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgenden allgemeinen Produktbeschreibungen begründen
keine Beschaffenheitsvereinbarungen oder –garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, die Maße und Gewichte der Waren. Gleiches gilt für angegebene
Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.
2. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so hat UNLICHT zunächst das Recht zur Nachbesserung. Erfüllungsort ist Düsseldorf. UNLICHT kann die Nachbesserung
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Falle auf die Lieferung einer
mangelfreien Sache. Das Recht von UNLICHT, auch diese zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, bleibt unberührt.
3. Verweigert UNLICHT berechtigt Nacherfüllung oder ist UNLICHT die Erfüllung unmöglich oder ist die dem Kunden zustehende Art der Nacherfüllung
fehlgeschlagen oder UNLICHT unmöglich oder dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern; eine Nachbesserung
gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen.
4. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware angezeigt werden. Die fristgemäße Absendung der
Mangelanzeige ist ausreichend. Verspätete Rügen offensichtlicher Mängel kann UNLICHT nicht mehr berücksichtigen.
5. Die vorstehenden Mängelansprüche verjähren binnen zwei Jahren nach Ablieferung der gekauften Waren. Bei gebrauchten Sachen verjähren die
Mängelansprüche binnen eines Jahres.
6. Um eine möglichst rasche Bearbeitung der Mängelansprüche zu gewährleisten, sollte der Kunde die Ware mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung,
einer Kopie der Rechnung und in der Originalverpackung im Ladenlokal vorbeibringen oder einsenden. In den Fällen einer nicht ordnungsgemäßen Versandverpackung
steht UNLICHT ein Schadenersatzanspruch in Höhe der entstandenen Schäden zu. Die Originalverpackung ist allein keine ordnungsgemäße Versandverpackung.
Mängelansprüche des Kunden bleiben auch bei der Nichteinhaltung dieser Klausel bestehen. Ohne die Mitwirkung des Kunden kann sich die Abwicklung der
Mängelansprüche jedoch erheblich verzögern.
7. Die Gewährleistung erlischt, wenn Gebrauchs- oder Pflegeanweisungen vom Kunden nicht befolgt, änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt
oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Dies gilt auch für Schäden, die zurückzuführen sind auf
unsachgemäße Benutzung und Handhabung der Produkte, sowie Fremdeingriffe.
8. Für Verschleißteile sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
9. Stellt sich heraus, dass der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich Mängelansprüche erhoben hat, obwohl kein Mangel vorhanden ist oder für diesen
Mangel keine Mängelansprüche bestehen, so ist der Kunde verpflichtet, alle durch die Inanspruchnahme von UNLICHT entstandenen Aufwendungen und Schäden zu
ersetzen. Dieser Schaden- und Aufwendungsersatzanspruch wird mit € 12,00 pauschalisiert. UNLICHT bleibt die Geltendmachung von höheren Aufwendungen und Schäden
bei entsprechendem Nachweis vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis tatsächlich wesentlich niedrigerer Aufwendungen und Schäden vorbehalten.
10. Bei Verkauf gebrauchter Waren im kaufmännischen Verkehr wird jede Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 12
Datenschutz
1. UNLICHT speichert die ihm übermittelten personenbezogenen Daten elektronisch. Hierauf weist UNLICHT ausdrücklich gemäß § 33 BDSG hin. UNLICHT ist
berechtigt, die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten an zu diesem Zweck eingeschaltete Dritte "(Vertragspartner, Kreditinstitute pp.") weiterzugeben. Eine
Weitergabe an nicht mit der Vertragsabwicklung befasste Dritte erfolgt nicht. Der Kunde erklärt hierzu sein Einverständnis.
2. Personenbezogene Daten, die UNLICHT anlässlich von nicht Vertragszwecken dienenden Gelegenheiten übermittelt werden "(beispielsweise im Rahmen von
Verlosungen, Newslettern pp.") darf UNLICHT speichern und zu eigenen Werbezwecken speichern. Der Kunde erklärt hierzu sein Einverständnis.
§ 13
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Düsseldorf. Dies gilt für Kaufleute im Sinne des Gesetzes.
Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des der Geschäftsbeziehung zugrunde liegenden Vertrags wird die Gültigkeit der
übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem
der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt.
Düsseldorf, 1. November 2005
Unlicht - Friedrichstraße 117 - 40217 Düsseldorf öffnungszeiten: Mo-Fr. 11-20.00 Sa. 11.00-18.00